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SUMMARY:Gasanlagen/GAP Schulung 09.07.2026
DESCRIPTION:Gasanlagen Schulung\n\nErst- und Wiederholungs-Schulung für die hoheitliche Gasanlagenprüfung (GAP)\n\n\nDie Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine vorgeschriebene Voruntersuchung für Fahrzeuge mit Gasantrieb (Flüssiggas\, Erdgas)\, in den meisten Fällen bevor diese zur Hauptuntersuchung zugelassen werden. Diese Prüfungen können von geschulten Fachkräften in akkreditierten Werkstätten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes durchgeführt werden. Dafür muss mindestens eine 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachgewiesen werden können.\nDie Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab. \n\nRechtliche Grundlagen\nVorschriften und Richtlinien\nGasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie\nDarstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung\nFahrzeugidentifizierung\nDokumentation\nQualitätssicherung\nTechnik der Gasanlagen\nSpezielle technische Merkmale und Sachverhalte\nZusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit\nPhysikalische und chemische Eigenschaften der Gase\nSicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise\nWeitere alternative Antriebskonzepte\nPraktisches Können\nDurchführung einer Gasanlagenprüfung\nEinsatz und Handhabung des Leckspürgerätes\nHandhabung des Lecksuchsprays\nAbschlussprüfung\n\nDie Teilnehmer bekommen ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.\nDie Schulung muss nach 36 Monaten wiederholt werden. \nUnser Lehrgangsleiter verfügt neben seiner langjährigen Erfahrung aus der Werkstattpraxis sowie der Trainerausbildung bei der TAK auch über tiefgehende Kenntnisse als Auditor im QM-System. In unserem Schulungszentrum stehe verschiedene Schulungs-Fahrzeuge für die praktische Ausbildung bereit. \n\nDauer:  \nErstschulung 8-16Uhr \nWiederholungs-Schulung: 8-13Uhr \nKosten: Erstschulung 390\,-€ zzgl.Umasatzsteuer ; Wiederholungs-Schulung 290\,- zzgl. Umsatzsteuer ( incl. Pausensnack und Getränke) Mitglieder der Kfz-Innung Mittelbaden sowie Mitglieder anderer  Kfz-Innungen (Nachweis der Mitgliedschaft erforderlich) erhalten 10% Nachlass auf die Kursgebühren. \n\n\n  \n\n\n\nAnmeldung:\n\n Betrieb:\n \n Name*  \n Ansprechpartner*  \n Straße*  \n PLZ\, Ort*  \n E-Mail-Adresse*  \n Telefon  \n \n\nSchulungsteilnehmer 1: \nName*:  \n Geburtsdatum*: \nBeruf: Kfz- GeselleMeister\nPrivatadresse*: \nLetzte GAP-Schulung:  (kein Eintrag = Erstschulung)\n \n\nSchulungsteilnehmer 2: \nName:  \n Geburtsdatum: \nBeruf: Kfz- GeselleMeister\nPrivatadresse: \nLetzte GAP-Schulung:  (kein Eintrag = Erstschulung)\n \n\nSchulungsteilnehmer 3: \nName:  \n Geburtsdatum: \nBeruf: Kfz- GeselleMeister\nPrivatadresse: \nLetzte GAP-Schulung:  (kein Eintrag = Erstschulung)\n \nFür Mitglieder anderer Kfz-Innungen (gilt nicht für Mitglieder der Kfz-Innung Mittelbaden und der Kfz-Innung Bruchsal):\nDamit ein Nachlass wegen Mitgliedschaft in einer Kfz-Innung gewährt werden kann\, ist es zwingend erforderlich\, dass der Nachweis der Innungsmitgliedschaft (z.B. aktuelle Beitragsrechnung Ihrer Innung oder Bestätigung Ihrer Innung) spätestens einen Tag vor Kursbeginn eingereicht wird. Sollte uns kein Nachweis vorliegen\, wird der Normalpreis berechnet. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich.\n* Ich habe den Hinweis zum Nachweis der Innungsmitgliedschaft zur Kenntnis genommen. (Pflichtfeld)\n \nBis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn können Teilnehmende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:\nDer Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% des Entgeltes verlangen.\nKönnen Teilnehmende den Nachweis erbringen\, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist\, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. \n.\n \nSie erklären sich damit einverstanden\, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.\n \n\n \n*=Pflichtfelder\n ×
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DESCRIPTION:Gasanlagen Schulung\n\nErst- und Wiederholungs-Schulung für die hoheitliche Gasanlagenprüfung (GAP)\n\n\nDie Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine vorgeschriebene Voruntersuchung für Fahrzeuge mit Gasantrieb (Flüssiggas\, Erdgas)\, in den meisten Fällen bevor diese zur Hauptuntersuchung zugelassen werden. Diese Prüfungen können von geschulten Fachkräften in akkreditierten Werkstätten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes durchgeführt werden. Dafür muss mindestens eine 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachgewiesen werden können.\nDie Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab. \n\nRechtliche Grundlagen\nVorschriften und Richtlinien\nGasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie\nDarstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung\nFahrzeugidentifizierung\nDokumentation\nQualitätssicherung\nTechnik der Gasanlagen\nSpezielle technische Merkmale und Sachverhalte\nZusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit\nPhysikalische und chemische Eigenschaften der Gase\nSicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise\nWeitere alternative Antriebskonzepte\nPraktisches Können\nDurchführung einer Gasanlagenprüfung\nEinsatz und Handhabung des Leckspürgerätes\nHandhabung des Lecksuchsprays\nAbschlussprüfung\n\nDie Teilnehmer bekommen ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.\nDie Schulung muss nach 36 Monaten wiederholt werden. \nUnser Lehrgangsleiter verfügt neben seiner langjährigen Erfahrung aus der Werkstattpraxis sowie der Trainerausbildung bei der TAK auch über tiefgehende Kenntnisse als Auditor im QM-System. In unserem Schulungszentrum stehe verschiedene Schulungs-Fahrzeuge für die praktische Ausbildung bereit. \n\nDauer:  \nErstschulung 8-16Uhr \nWiederholungs-Schulung: 8-13Uhr \nKosten: Erstschulung 390\,-€ zzgl.Umasatzsteuer ; Wiederholungs-Schulung 290\,- zzgl. Umsatzsteuer ( incl. Pausensnack und Getränke) Mitglieder der Kfz-Innung Mittelbaden sowie Mitglieder anderer  Kfz-Innungen (Nachweis der Mitgliedschaft erforderlich) erhalten 10% Nachlass auf die Kursgebühren. \n\n\n  \n\n\n\nAnmeldung:\n\n Betrieb:\n \n Name*  \n Ansprechpartner*  \n Straße*  \n PLZ\, Ort*  \n E-Mail-Adresse*  \n Telefon  \n \n\nSchulungsteilnehmer 1: \nName*:  \n Geburtsdatum*: \nBeruf: Kfz- GeselleMeister\nPrivatadresse*: \nLetzte GAP-Schulung:  (kein Eintrag = Erstschulung)\n \n\nSchulungsteilnehmer 2: \nName:  \n Geburtsdatum: \nBeruf: Kfz- GeselleMeister\nPrivatadresse: \nLetzte GAP-Schulung:  (kein Eintrag = Erstschulung)\n \n\nSchulungsteilnehmer 3: \nName:  \n Geburtsdatum: \nBeruf: Kfz- GeselleMeister\nPrivatadresse: \nLetzte GAP-Schulung:  (kein Eintrag = Erstschulung)\n \nFür Mitglieder anderer Kfz-Innungen (gilt nicht für Mitglieder der Kfz-Innung Mittelbaden und der Kfz-Innung Bruchsal):\nDamit ein Nachlass wegen Mitgliedschaft in einer Kfz-Innung gewährt werden kann\, ist es zwingend erforderlich\, dass der Nachweis der Innungsmitgliedschaft (z.B. aktuelle Beitragsrechnung Ihrer Innung oder Bestätigung Ihrer Innung) spätestens einen Tag vor Kursbeginn eingereicht wird. Sollte uns kein Nachweis vorliegen\, wird der Normalpreis berechnet. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich.\n* Ich habe den Hinweis zum Nachweis der Innungsmitgliedschaft zur Kenntnis genommen. (Pflichtfeld)\n \nBis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn können Teilnehmende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:\nDer Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% des Entgeltes verlangen.\nKönnen Teilnehmende den Nachweis erbringen\, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist\, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. \n.\n \nSie erklären sich damit einverstanden\, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.\n \n\n \n*=Pflichtfelder\n ×
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