Abermals sehr spät hat die Finanzverwaltung eine aktualisierte Richtsatzsammlung für das Jahr 2021 veröffentlicht. Aber Achtung: Die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021 zeigt deutliche Abweichungen von den Werten des letzten Kalenderjahres 2020 auf. Aus der ausführlichen, branchenübergreifenden Richtsatzsammlung hat unser Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die für das Kraftfahrzeuggewerbe relevanten Sätze herausgefiltert und in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst.
1. Hintergrund
Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und/oder ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung [AO]). Dabei ist zu bedenken, dass die in der Richtsatzsammlung genannten Rohgewinnsätze, Rohgewinnaufschlagsätze sowie Halb- und Reingewinne dazu dienen, individuelle Sachverhalte verallgemeinernd abbilden zu können. Unabdingbar ist daher, bei der Anwendung der Richtsätze stets auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen zu prüfenden Betriebe einzugehen und diese zu berücksichtigen (s.a. 10.2.1 der Vorbemerkungen in der Richtsatzsammlung).
2. Besonderheiten bei der Anwendung der Richtsatzsammlung in Krisenzeiten
Wirtschaftliche Krisenzeiten (z.B. aufgrund der Corona-Pandemie oder wegen des Ukraine-Krieges) können (auch abhängig von der betroffenen Branche) sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von vielen oder von einzelnen Betrieben haben. Aus diesem Grund muss der vorgenannte Grundsatz der individuellen Betrachtung der Steuerpflichtigen im aktuellen Kalenderjahr 2021 in ganz besonderem Maß beachtet werden.
Sollte es zu einer Anwendung der Richtsätze durch die Finanzverwaltung kommen, ist darauf zu achten, dass eine Abbildung aller denkbaren Auswirkungen naturgemäß bei einer pauschalierten Betrachtungsweise nicht darstellbar ist. Deshalb muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang bei der Anwendung der Richtsätze Anpassungen vorzunehmen sind. Zur Unterstützung dient in der Richtsatzsammlung auch die dort erfolgte Darstellung von Bandbreiten.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen (z.B. Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine) ist die Finanzverwaltung gehalten, auf einen sensiblen Umgang mit der Richtsatzsammlung gegenüber den Steuerpflichtigen zu achten.
Aufbau und Anwendung der Richtsätze, Richtsätze aus anderen Gewerbezweigen, sonstige Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben sowie zahlreiche weitere wichtige Informationen zu den Richtsätzen können der Unterlage auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums entnommen werden, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: Bundesfinanzministerium – Richtsatzsammlung / Pauschbeträge
(361-41/Julia Cabanis)