Mit Monatsdienst Oktober 2022 hatten wir zuletzt über die Abmahnaktivitäten einzelner „Abmahner“ wegen einer fehlerhaften Einbindung von Google Fonts berichtet. Den „Abmahnern“ ging es offensichtlich vornehmlich um die Vereinnahmung von unberechtigten „Schadensersatzleistungen“. Nunmehr sind einem Abmahnduo aus Berlin die Geltendmachung seine nach diesseitiger Auffassung unberechtigten Forderungen zum Verhängnis geworden. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft teilt dazu in einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2022 u.a. folgendes mit:
„In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, dem angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“ – wurden heute wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt.“
Es handelt sich wohl um den Berliner Rechtsanwalt Kilian Lenard sowie seinem Mandaten Martin Ismail. Diese Namen nennt die Staatsanwaltschaft nicht, jedoch ist aufgrund ihres Alters sowie deren Namen und der IG Datenschutz auf diese zu schließen. Auch einige Kfz-Betriebe wurden von diesem Duo abgemahnt.
Weitere Einzelheiten sind der vorgenannten Pressmitteilung und einem weiteren Artikel aus golem.de zu entnehmen.
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1277538.php
https://www.golem.de/news/generalstaatsanwaltschaft-berlin-google-fonts-abmahner-bundesweit-wegen-erpressung-durchsucht-2212-170671.html
(288-00/Julia Cabanis)