Die Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung sollte zum 2. Mai 2023 in Kraft treten. Damit wäre unter anderem die elektronische Zulassung über die Großkundenschnittstelle zum KBA möglich. Details zu den geplanten Änderungen können unserem Rundschreiben „Elektronische Zulassung von Kraftfahrzeugen“ entnommen werden, welches auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann. Nun hat das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass das Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung auf den 1. September 2023 verschoben werden muss. Über die weitere Entwicklung – insbesondere, wenn der neu anvisierte Termin nicht gehalten werden kann – werden wir informieren.
(251-01/Daniel Rösch)