EU-Parlament und Rat haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen informell auf die Reform des EU-Emissionshandels (ETS) geeinigt. Die ETS-Reform ist ein wesentlicher Baustein des Fit für 55-Pakets, das die EU-Kommission im Sommer 2021 veröffentlicht hat, und hat zwei Bestanteile:
• Die Verschärfung der Regeln für die Sektoren, die aktuell bereits dem ETS unterliegen;
• die Schaffung eines separaten ETS für Emissionen aus dem Straßenverkehr, aus Gebäuden und weiteren Brennstoffen.
Verschärfung des bestehenden ETS
Die Trilogeinigung sieht vor, dass die Emissionen im Anwendungsbereich des „Industrie-ETS“ bis zum Jahr 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden. Die Kommission hatte 61 Prozent vorgeschlagen. Aktuell liegt das Reduktionsziel bei 43 Prozent.
Neuer ETS II
Ein separater, neuer Emissionshandel (ETS II) für CO2-Emissionen im Straßenverkehr und von Gebäuden soll bis 2027 eingeführt werden. Dies ist ein Jahr später als von der EU-Kommission vorgeschlagen. Die vom ETS II erfassten Emissionen sollen bis 2030 um 43 Prozent im Vergleich zu 2005 reduziert werden.
(065-00/Carsten Beuß)