Die geltenden Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) wurden bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Der Anteil der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten bleibt weiterhin von regulär 30 Prozent auf zehn Prozent abgesenkt und gleichfalls wird weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden bei Kurzarbeit verzichtet.
Grundsätzlich ist eine Verlängerung der leichteren Zugangsbedingungen zum KUG mit Blick auf die aktuelle schwierige ökonomische Situation für viele Unternehmen der folgerichtige Schritt. Gleichzeitig unterstützt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aber auch die Forderung des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nach Schaffung eines neuen weitgefassteren Instruments im Rahmen der Kurzarbeit („Krisen-KUG“). Mit diesem Mittel erhofft man sich eine flexiblere Handhabung bei der Einführung und der Anwendung der erleichterten Zugangsbedingungen. Gleiches gilt für die ZDH-Forderungen nach Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen bei der Schlussabrechnung von KUG (z.B. Befreiung von detaillierten bürokratischen Lohnabrechnungsnachweisen).
(221-40/Julia Cabanis)