Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Dezember 2024 beträgt 3,15 Prozent und ist damit seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 um 1,10 Prozentpunkte gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation hat im Juli 2024 4,25 Prozent betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2025 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 2,27 Prozent (zuvor 3,37 Prozent).
Die aktuellen Zinssätze seit dem 1. Januar 2025 lauten demnach wie folgt: