Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Sie sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig, der Eingriff in die Berufsfreiheit der klagenden Unternehmerin (Betreiberin einer McDonalds Filiale) sei verfassungsgemäß. Das Urteil dürfte der Startschuss für viele andere Kommunen sein, ebenfalls ihren Haushalt mit einer solchen Abgabe aufzupäppeln. Da kann man sich der Warnung des Handelsverbands Deutschland vor einem Flickenteppich lokaler Regelungen nur anschließen.