Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat eine wegweisende Entscheidung für das Kraftfahrzeuggewerbe getroffen. Die Ablehnung des Revisionsantrags von Stellantis Europe S.p.A. stärkt den freien Zugang zu Fahrzeugdaten über die On-Board-Diagnose (OBD)-Schnittstelle. Damit wird die uneingeschränkte Diagnose, Wartung und Reparatur moderner Fahrzeuge durch freie Kfz-Betriebe endgültig rechtlich abgesichert.
Die OBD-Schnittstelle spielt eine zentrale Rolle im Reparaturmarkt, da sie den Zugang zu wichtigen Fahrzeugdaten ermöglicht. Das Urteil des OLG Köln unterstreicht, dass dieser Zugang ein essenzieller Bestandteil für einen fairen Wettbewerb ist und somit sowohl den Betrieben als auch den Verbrauchern zugutekommt.
Bereits im April 2024 hatte das Landgericht Köln die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, wonach herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port rechtswidrig sind. Die Abweisung der Revision durch das OLG Köln schafft nun endgültige Rechtssicherheit für freie Werkstätten.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) setzt sich dafür ein, dass alle Zugänge zum Fahrzeug gleichberechtigt behandelt werden, sowohl Onboard-Diagnose- als auch Over-the-Air-Zugänge. Hierfür arbeitet der ZDK eng mit der Europäischen Kommission an der Novellierung der Typgenehmigung 2028/858, deren Veröffentlichung in den nächsten Wochen geplant ist.