Die KfW Bankengruppe bietet mit dem Programm „Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268/269)“ Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die in klimafreundliche Mobilitätslösungen investieren möchten. Dieses Programm ist eventuell von Interesse, wenn Sie sich ohnehin aktiv an der Umstellung auf nachhaltige Mobilität beteiligen und gleichzeitig finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Förderprogramm richtet sich an:
• Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft (mehrheitlich in Privatbesitz), Freiberufler und Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunalem Gesellschafterhintergrund
• Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen
Was wird gefördert?
Mit dem Investitionskredit können folgende Maßnahmen finanziert werden:
• Klimafreundliche Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr:
o Fahrzeuge im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen.
o Schiffe zur Personen- und Güterbeförderung in Binnen- und Küstengewässern sowie auf See.
• Nachhaltige Infrastruktur:
o Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge oder digitale Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasen.
• Digitalisierungsprojekte:
o Technologien für eine effizientere Organisation von Mobilität und Datengesteuerte Lösungen.
Finanzierungsumfang und Konditionen
• Standardvariante (Kredit 268):
o Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können finanziert werden.
o Kredithöchstbetrag: 50 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.
o Feste Zinssätze für die ersten fünf bis zehn Jahre.
• Individualvariante (Kredit 269):
o Für Kreditbeträge ab 15 Mio. Euro, mit individuellen Konditionen.
So funktioniert die Antragstellung
• Der Antrag erfolgt über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, die den Kreditantrag bei der KfW einreichen.
• Die KfW prüft die Unterlagen und entscheidet über die Förderzusage.
Eine ausführliche Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen, die Konditionen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite und im offiziellen Merkblatt der KfW (Kredit 268/269).