Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) neue Handreichungen veröffentlicht, wozu es nach § 20 LkSG verpflichtet ist. Die Handreichung richtet sich dabei primär an die unter das Gesetz fallenden Unternehmen; aber auch an die mittelbar (oft als Zulieferer oder Dienstleister) betroffenen kleineren Unternehmen (KMU) und Verbände. Dabei sind Kfz-Betriebe aufgrund ihrer Größe zwar vielfach nicht direkt vom LkSG betroffen. Trotzdem sind Kenntnisse der Materie nicht nachteilig, da die Pflichten nach dem LkSG oft von direkt betroffenen Unternehmen (z.B. Hersteller) in der sog. „Lieferkette“ an Kfz-Betriebe weitergereicht werden.
Die BAFA-Handreichungen sollen eine Orientierungshilfe bei der Auswahl und Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen bieten, soweit diese als Instrumente zur Erfüllung der LkSG-Sorgfaltspflichten dienen. Ebenso sollen sie Fragen des behördlichen Umgangs mit dem Thema aufzeigen. Viele Unternehmen sehen diese als ein Mittel bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten an, etwa um ein umfassendes Verständnis der Risiken in ihren Lieferketten zu erlangen, bei der Verankerung von Präventionsmaßnahmen gegenüber ihren Zulieferern oder um die Wirksamkeit und Angemessenheit getroffener Maßnahmen nachzuweisen.
Die Handreichung „Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente im Sorgfaltsprozess“, befasst sich sehr ausführlich mit der Erstellung und dem Umgang mit dem Instrumentenkasten. Die „Executive Summary zur Handreichung“ sowie die Unterlage „Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Handreichung“ geben eher eine komprimierte Übersicht über die Themenkomplexe. Diese drei Dokumente können auf der Website des BAFA heruntergeladen werden.
Hinweis: Das BAFA arbeitet derzeit an der Erstellung von weiteren Handreichungen zu folgenden Themen: Abhilfe im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern (§7 LkSG), Sorgfaltspflichten und Kinderrechte sowie zum Transportsektor.