Im vergangenen Jahr hat es einige Gesetzgebungsverfahren gegeben, die zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 geführt haben. Die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht für die Praxis hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer informativen tabellarischen Übersicht zusammengestellt.
Die Information des ZDH, welche auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann, befasst sich u.a. mit dem durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) eingeführten Austausch vieler Schriftformerfordernisse durch die Textform. Betroffen von diesen Formerleichterungen sind u.a. die Arbeitnehmerüberlassung, Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen, Vereinbarungen nach § 41 Abs. 2 SGB VI und die Geltendmachung des Freistellungsanspruchs nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FamPfZG). Auch die technischen Erleichterungen zum Erfüllen der Aushangpflicht im Arbeitszeitgesetz und zum Jugendarbeitsschutzgesetz werden erläutert. Zudem finden sich in der Übersicht noch Hinweise zur Anhebung der Mindestlohngrenzen.