Die seit September geltenden gesetzlichen Vorgaben der (Kurzfristenergieversorgungs-sicherungsmaßnahmenverordnung) EnSikuMaV zum Energiesparen (u.a. „Beleuchtungsverbot für Werbeanlagen“) laufen nicht – wie ursprünglich geplant – zu Ende Februar aus. Vielmehr wird deren Geltungsdauer nach Zustimmung des Bundesrats nun bis zum 15. April 2023 verlängert. Begründet haben Bundestag und Bundesrat die Verlängerung mit der immer noch bestehenden, kriegsbedingten Notwendigkeit einer Gasmangellage vorzubeugen und deshalb Gas und Energie einzusparen.
(Julia Cabanis)