Der federführende Industrieausschuss im Europaparlament hat am 9. Februar den Berichtsentwurf zum EU-Datengesetz (Data Act) mit großer Mehrheit angenommen.
Ausdrückliches Ziel des Data Acts war es, den Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten zu verbessern. Ermöglicht werden sollte dies durch einen leichteren Zugang zu Daten, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen erforderlich sind. Zusätzlich sollte der Data Act als sektorübergreifendes Modell dienen.
Der nun angenommene Kompromissvorschlag nimmt allerdings Änderungen vor, die in der Gesamtheit drohen, den Datenzugang für Handwerksbetriebe zu verzögern oder gar zu verhindern.
Die wichtigsten Punkte:
• Alle verarbeiteten Daten werden von der Nutzung ausgeschlossen, wenn sie durch komplexe prioritäre Algorithmen generiert worden sind. Das betrifft gerade im Handwerk viele Bereiche, etwa den Zugang zu Fahrzeugdaten im Kraftfahrzeuggewerbe. Die Verarbeitung von Rohdaten, die von einem einzelnen Sensor oder einer verbundenen Gruppe von Sensoren gesammelt wurden, fällt allerdings weiterhin unter die Pflicht zur Weitergabe, um die gesammelten Daten für breitere Verwendungszwecke verständlich zu machen.
• Durch den jetzigen Berichtsentwurf droht zudem ein Pflichtenkatalog zu entstehen, der unverhältnismäßige Risiken auf den Datenempfänger abwälzt (z.B. Prüfung der Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung), wenn sie Datenzugang erhalten. Dies könnte Handwerksbetriebe überfordern und zu Rechtsunsicherheit führen.
Die Plenarabstimmung, mit der auch das Mandat für die Trilogverhandlungen erteilt wird, ist für den 13. März vorgesehen.
(173-00/Carsten Beuß)