In unserem Monatsdienst 09/2021 haben wir über die Neufassung der „Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbauprüfung sowie der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen Kraftstoffen (GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie)“ mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 156/2021 vom 8. Juli 2021 berichtet.
Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 189/2022 vom 14. November 2022 wurde die „Korrektur der Ziffer 1.4 der Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbauprüfung sowie der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen Kraftstoffen“ durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt gegeben.
Mit der Korrektur der Ziffer 1.4 der GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie wurde das bisherige Datum 1. Januar 2023, bis zu dem ein Grenzwert für die maximale Gaskonzentration bei Verwendung von Lecksuchgeräten (Gasdetektoren), festgelegt werden sollte, nunmehr auf unbefristete Zeit ausgesetzt. Das bedeutet konkret, dass eine Kalibrierpflicht für Lecksuchgeräte somit vorerst vom Tisch ist.
Für die praktische Durchführung einer Dichtheitsprüfung ist diese Änderung irrelevant, da ohnehin das Lecksuchgerät lediglich als Hilfsmittel, wie z.B. eine Taschenlampe, ein Montiereisen oder ein Schraubendreher, eingesetzt wird und nicht für eine Messaufgabe zur Feststellung der Dichtheit der Gasanlage. Die letztendliche Entscheidung über die Dichtheit der Anlage erfolgt im Rahmen der Gasanlagenprüfung (GAP) ausschließlich über den Einsatz eines Lecksuchsprays (Blasenbildung).
Eine ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 189 vom 14. November 2022 kann unter www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden. Die Verkehrsblatt-Verlautbarung können wir Ihnen nicht zum Download zur Verfügung stellen, da die Verbreitung von Verkehrsblatt-Inhalten oder -Dokumentationen – auch nur auszugsweise – in gedruckter oder digitaler Form rechtswidrig ist und rechtlich verfolgt wird.
Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung nebst ZDK-Kommentierung im Verbandsorgan „kfz-betrieb“ und in „TEMI Plus“ (www.temiplus.de) ist bereits erfolgt.
(053-33/Alexander Gurski)