Nach wie vor darf ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson selbst dann unter Ausschluss der Sachmangelhaftung vermitteln, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Dies deshalb, weil im Rahmen eines Vermittlungsgeschäfts nicht der Händler, sondern die Privatperson Verkäufer des Fahrzeugs ist. Allerdings darf das Vermittlungsgeschäft nicht missbräuchlich dazu eingesetzt werden, ein in Wahrheit vorliegendes Eigengeschäft des Händlers zu verschleiern. Dabei würde es sich nämlich um ein unzulässiges Schein- oder Umgehungsgeschäft handeln.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat Formulare entwickelt und zwischenzeitlich überarbeitet, um Fahrzeughändler dabei zu unterstützen, Gebrauchtwagen rechtssicher unter Ausschluss der Sachmangelhaftung für eine Privatperson zu vermitteln. Neu ist insbesondere, dass die Formulare nunmehr direkt am PC ausgefüllt werden können.
Diese neuen Formulare können bei Alexandra.Koutrouvi@kfz-bw.de angefordert werden:
• Vertrag über die Vermittlung eines privaten Kraftfahrzeugs
• Vollmacht zum Verkauf eines privaten Kraftfahrzeugs
• Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs unter Einschaltung eines Vermittlers
(933-53/Julia Cabanis)