Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union („TPD2“) vor. Die TPD2 liefert den rechtlichen Rahmen für die Regulierung von Tabakwaren in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es wurde festgelegt, dass diese Produktrichtline regelmäßig geprüft, überarbeitet und angepasst werden sollte. Jetzt steht der Plan für ein „rauchfreies Europa“ auf der Agenda.
Zu befürchten sind noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromaverbote für E-Zigarettenliquids.
Werden die geplanten Änderungen vollzogen, sind negative bis existenzbedrohende Folgen nicht nur für den Tabakwarenverkauf, sondern für das gesamte Shopgeschäft der Tankstellen zu erwarten. Die Konsequenzen wären starke Absatzrückgänge, Wegfall von Neueinführungen und Promotions sowie der Verlust von Werbekostenbeiträgen der Industrie. Einzige Profiteure sind Zigarettenschmuggler und –fälscher.
Bei der Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie muss die Kommission die Meinung von Bürgern und Betroffenen berücksichtigen und hat deswegen am 21. Februar 2023 eine zwölf Wochen laufende öffentliche Befragung auf ihrer Internetseite gestartet.
Bei dieser Thematik arbeitet der Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) mit den Verbänden des Tabakwarengroß- und Einzelhandels und der Industrie zusammen, um möglichst alle Händler in Deutschland zur Beteiligung an der Konsultation zu bewegen. Dieses Verbändebündnis bereitet aktuell eine Anleitung mit hilfreichen Tipps und Hinweisen für eine einfache und schnelle Beteiligung an der öffentlichen Befragung der EU-Kommission vor. Alle betroffenen Händler erhalten damit die Möglichkeit, mit nur wenigen Klicks ihre Meinung zu sagen. Wir kommen in Kürze auf das Thema zurück. Mehr Einzelheiten können der Pressemitteilung entnommen werden, die auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.
(TS 205/Julia Cabanis)