Mit Monatsdienst 01/2025 wurde bereits über das am 29.06.2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dessen Auswirkungen auch auf Kfz-Betriebe informiert. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels E-Commerce (B2C-E-Commerce) aber auch z.B. Terminbuchungen ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.
Sowohl den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als auch den Zentralverband Deutsches Kraftfahzeuggewerbe (ZDK) erreichten gezielte Fragen von Betrieben zur konkreten Auslegung der Vorschriften zur Barrierefreiheit, welche inhaltlich identisch lauteten und nunmehr von den beiden Zentralverbänden überwiegend geklärt werden konnten. Diese Antworten wurde unter Federführung des ZDH in die anliegenden FAQ eingearbeitet.
Die vom ZDK unterstützten ZDH-Materialien
• Praxis Recht „Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmenwebseiten“ und
• Anlage zum Praxis Recht „Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmenwebseiten“ (FAQ) können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.