Die EU-Kommission hat den Clean Industrial Deal (CID) sowie den Aktionsplan für bezahlbare Energie vorgestellt. Übergeordnetes Ziel dieser Pläne ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und gleichzeitig die Dekarbonisierung voranzutreiben.
Wichtige Kernforderungen des CID sowie des Aktionsplans für bezahlbare Energie sind:
• Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise, unter anderem durch eine Absenkung der Strombesteuerung und der Netzentgelte, eine verbesserte grenzüberschreitende Planung und Umsetzung von Netzinfrastrukturprojekten und einer vertieften Integration des europäischen Strommarktes.
• Unterstützung energieintensiver Industrien, unter anderem durch Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung, beschleunigte Genehmigungsverfahren für Unternehmen, die in die Dekarbonisierung investieren, sowie Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfDs).
• Stärkung der europäischen Clean-Tech-Industrie durch die Einführung von Steueranreizen in den Mitgliedstaaten.
Finanziert werden soll der CID durch die Einführung eines neuen EU-Beihilferahmens, die Einrichtung einer „Industrial Decarbonisation Bank“, die auf ETS-Einnahmen zurückgreifen soll, sowie neue Finanzierungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB).
Aus Sicht unseres Dachverbands Unternehmer BW (UBW) ist der CID sowie der Aktionsplan für bezahlbare Energie insgesamt eher positiv zu bewerten, insbesondere mit Blick auf den Energiebinnenmarkt sowie die EU-weiten Auktionen für Klimaschutzverträge. Allerdings bleibt der CID vage bezüglich des Hochlaufs des europäischen Wasserstoffmarkts und der möglichen Fortführung des ETS1-Systems.
Die Europäische Kommission kann mit Blick auf die hohen Energiekosten nur begrenzt Einfluss nehmen. Abhilfe schaffen können hier kurzfristig nur nationale Maßnahmen.