Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hatte im vergangenen Jahr im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Bürokratieentlastungsgesetz IV einen 60 Vorschläge umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt. Über die Hintergründe und inhaltlichen Schwerpunkte hatten wir Sie mit Rundschreiben vom 8. Juli 2024 informiert. Im Vorlauf zur Bundestagswahl hat der NKR diesen Katalog nun punktuell überarbeitet und aktualisiert. Die nach wie vor 60 Maßnahmen nehmen weiterhin Bezug auf Vorschläge des Handwerks, wie etwa der Verwaltungsdigitalisierung oder dem systematischen Verzicht auf nationales „goldplating“ europäischer Vorgaben. Zudem wurde die Forderung des ZDH nach Erleichterungen beim betrieblichen Beauftragtenwesen ergänzt. Der NKR schlägt in diesem Zusammenhang sowohl eine Reduzierung der zu bestellenden betrieblichen Beauftragten als auch Erleichterungen bei den mit der Bestellung einhergehenden Belastungen, wie beispielsweise Dokumentations- und Meldepflichten vor. Die Aufnahme dieses Vorschlags korrespondiert mit einem aktuellen Projekt des NKR zum Beauftragtenwesen, das u.a. unter Einbindung des statistischen Bundesamts und des ZDH die Identifizierung maßgeblicher Belastungsfaktoren und praxisnaher Entlastungsmöglichkeiten in diesem Bereich verfolgt.
Es spricht einiges dafür, dass entsprechende Maßnahmen zeitnah nach einer Regierungsbildung umgesetzt werden könnten, da insbesondere die CDU in ihrem Wahl- und Sofortprogramm Entlastungen beim betrieblichen Beauftragtenwesen in Aussicht stellt. Der aktualisierte Maßnahmenkatalog des NKR kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.