Der Verband der Privaten Krankenversicherer hatte es angekündigt, dennoch haben die Berater von Minerva KundenRechte solche Preissteigerungen wie in diesem Jahr noch nie gesehen. Die gute Nachricht: Betroffene müssen der Teuerung nicht tatenlos zusehen. Denn durch einen Tarifwechsel innerhalb der Versicherung lässt sich die Beitragserhöhung oft mehr als rückgängig machen, wie das Beispiel eines Verbandskollegen zeigt.
„Ein Tippfehler“ dachte Bernd L. als er las, er solle künftig 260,- Euro mehr jeden Monat für seine Private Krankenversicherung bezahlen. Ein Anruf bei der BBKK ergab jedoch, dass man sich nicht vertippt hatte. Um den Beitrag zu senken, riet der Versicherer, könne er in einen Tarif mit abgespeckten Leistungen oder in den Standardtarif wechseln. Für den baden-württembergischen Autohausbesitzer kam dies nicht in Frage und war der Anlass, Kontakt aufzunehmen mit dem Verbands-Kooperationspartner Minerva KundenRechte, der führenden Beratung für Privat Krankenversicherte.
Kein Einzelfall: Per Pressemitteilung hatte der PKV-Verband im Vorfeld bereits die geplanten überdurchschnittlich hohen Beitragsanpassungen 2025 angekündigt: 18 Prozent würden die Beiträge im Durchschnitt steigen, 33-prozentige Preissteigerungen wären keine Seltenheit. Als Grund nannte der Dachverband der Privaten Krankenversicherer die Anhebung der Mindestlöhne durch die Regierung, die die Kosten in Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen in die Höhe habe schnellen lassen.
Dem 62-jährigen Verbandskollegen konnte bei Minerva KundenRechte geholfen werden. Das Beratungsunternehmen erarbeitete ihm ein Gutachten mit drei für ihn empfehlenswerten Tarifen, die bei vergleichbaren oder sogar besseren Leistungen nicht nur deutlich günstiger, sondern auch beitragsstabiler als der alte Tarif sind. Bernd L. entschied sich für den Tarifwechsel und zahlt so ab kommendem Monat sogar noch weniger als vor der Beitragserhöhung – ohne dass Leistungen gekürzt wurden, was ihm besonders wichtig war.
Nutzen auch Sie den Service unseres langjährigen Kooperationspartners. Sie beauftragen ohne Kostenrisiko: Minerva erhält als Honorar einen Teil der Ersparnis, wenn es zum Tarifwechsel kommt. Kommt kein Tarifwechsel zustande, bleibt der Service kostenfrei. Als Verbandsmitglied erhalten Sie zudem einen Sondernachlass von 15 Prozent.
Die Mandanten-Information kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.
Ansprechpartner:
Martina Müllner, Kooperationsbeauftragte bei Minerva KundenRechte
E-Mail: mail@minerva-kundenrechte.de
Telefon: (0 89) 23 06 95-1 14.