Brüssel hat offensichtlich verstanden: Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt aktuelle Ankündigungen der EU-Kommission zur Automobilindustrie, zum Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sowie zur Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Die Europäische Kommission hat angekündigt, bereits in der kommenden Woche Vorschläge vorzulegen, wie den Automobilherstellern Strafzahlungen für das Verfehlen der 2025 verschärften CO₂-Flottengrenzwerte erspart bleiben können. Zusätzlich soll die mit der Revisionsklausel vorgesehene Überprüfung der Flottengrenzwerte um ein Jahr vorgezogen werden. „Beides erfüllt meine bisherigen Forderungen und werte ich als wichtige Signale, dass der Ankündigung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken nun auch schnelle und entschlossene Taten folgen“, kommentierte die Ministerin.
„Eine hohe Entlastungswirkung erhoffe ich mir jetzt auch von der angekündigten Omnibusverordnung zu den ESG-Pflichten. Das wäre ein wichtiger Schritt, um der Zielsetzung, die kleinen und mittleren Unternehmen um 35 Prozent zu entlasten, entscheidend näher zu kommen,“ so die Ministerin. Gleiches gelte für die angekündigte Verschiebung des Inkrafttretens der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). „Es ist völlig richtig, die Übergangsfrist zum CSDDD bis 2028 auszudehnen. Diese Zeit muss nun genutzt werden, um die CSDDD deutlich zu entschlacken und für die betroffenen Unternehmen rechtssicher auszugestalten.“