Die Einführung von Agentursystemen im Neuwagenvertrieb bei Herstellern und Importeuren ist seit einigen Jahren ein Top-Thema. Zwar haben sich zwischenzeitlich eine Vielzahl der Fabrikate gegen die Einführung der Agentur entschieden, die Planung und Vorbereitung eingestellt oder diese zumindest auf unbestimmte Zeit verschoben, jedoch beschäftigt dieses Thema die Branche dennoch. Insbesondere, weil die Hersteller und Importeure mit der „unechten Agentur“ im Wege des „Cherry Pickings“ und in Abweichung von den klaren Vorgaben des europäischen Kartellrechts die Vorteile der „echten Agentur“ (v.a. damit diejenigen des Direktvertriebs im Gegensatz zum Vertragshandel) unter Ausschluss der mit dieser einhergehenden Verpflichtungen und Nachteile genießen möchten.
Im Hinblick auf die Einführung der Agentur im markengebundenen Kfz-Handel hat die Fachgruppe Fabrikate im ZDK das im Anhang befindliche Positionspapier erstellt, um aufzuzeigen, welche Position konsequent vertreten wird.
Die Kernaussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Wenn die Einführung einer Agentur gewollt ist, muss es die „echte Agentur“ sein.
• Der ZDK spricht sich gegen Mischsysteme i.S.v. Dual/Multi-Vertriebsmodellen aus, bei denen der Systemgeber in (direkten) Wettbewerb zum Vertriebspartner tritt.
• Der ZDK tritt ein für klare Verhältnisse und fair verteilte Verantwortlichkeiten in Vertriebssystemen sowie für eine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken sowie Rechten und Pflichten.
• Der ZDK verwehrt sich gegen jede Form des „CherryPickings“ und der Übervorteilung bei der – Im Rahmen der echten Agentur muss der Hersteller alle markt- und markenspezifischen Kosten des Agenten ersetzen, die durch den Vertrag verursacht werden. Die Kostenübernahme muss durch direkte und transparente Zahlungen an die Agenten erfolgen.
• Das Vertriebsmodell muss auch als Agentensystem auskömmlich und profitabel für die Vertriebspartner sein. Die Provisionshöhe muss ausreichende Renditen der Agenten ermöglichen.
• Zusatzaufgaben und Leistungen des Agenten neben der Vermittlungstätigkeit müssen angemessen und marktüblich vom Hersteller oder Importeur bezahlt werden.
Das Positionspapier kann über www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.