Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat im Februar Fragen aus der Praxis zum Strompreisbremsengesetz sowie zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) adressiert. Die schriftlichen (unverbindlichen) Antworten des BMWK an die BDA wurden in einem Fragenkatalog zusammengestellt. Der Fragenkatalog kann unter www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.
Das BMWK hat darüber hinaus seine FAQ erweitert und eine Hotline für Fragen eingerichtet (Erreichbarkeit lt. Website des BMWK: Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 – 78 88 900).
Im März hat der Bundestag über eine Novellierung der zugehörigen Gesetze beraten: Es soll die Beleihung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zur Übernahme der Aufgaben der Prüfbehörde nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 Strompreisbremsengesetz ermöglicht werden (hierfür soll ein neuer § 48a StromPBG eingefügt werden). Dabei ist eine weitere Novelle geplant, mit der insbesondere redaktionelle Änderungen und Angleichungen der beiden Gesetze vorgenommen werden sollen. Im Zuge dessen soll auch eine Sanktionsvorschrift für Verstöße gegen das Boni- und Dividendenverbot eingeführt werden.
(094-10/Bernd Schalud)