Seit 15. März 2023 können Anträge auf Härtefallhilfen Energie bei der L-Bank gestellt werden.
Folgende Antragsvoraussetzungen müssen beachtet werden:
Ein Härtefall im Sinne dieses Programms ist gegeben, wenn bei einem Unternehmen die folgenden drei Fördervoraussetzungen kumulativ vorliegen:
• Das Unternehmen hat im beantragten Förderzeitraum ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) erzielt und
• die Energiekosten (netto) des Unternehmens haben sich im beantragten Förderzeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht und
• das Unternehmen weist im beantragten Förderzeitraum eine Energieintensität in Höhe von mindestens sechs Prozent auf.
Das Programm bezieht sich rückwirkend auf das Jahr 2022.
Eine Bestätigung eines Steuerberaters, dass die Antragsbedingungen erfüllt sind, ist nötig. Dafür kann ein Zuschuss von 250 Euro beantragt werden. Er wird jedoch nur bezahlt, wenn der Antrag bewilligt wird.
Derzeit ist der Antrag noch per Mail an eine Adresse der L-Bank einzureichen. Eine vollelektronische Version ist in Vorbereitung. Zur Antragstellung gelangt man unter folgendem Link:
https://www.l-bank.de/haertefallhilfen-energie-kmu
Antragsfrist ist der 15. Juni 2023.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/fo-erderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/haertefallhilfen-energie-foerderlinie-2022
Die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.
(265-00/Julia Cabanis)