Inflation, steigende Energiepreise, höhere Lebenshaltungskosten – und auch bei vielen privat Krankenversicherten macht die Teuerung nicht Halt. 2023 ist Sparen angesagt. Eine effektive Methode: Privat Krankenversicherte wechseln in einen besseren Tarif beim Versicherer, der nicht nur günstiger ist, sondern nicht selten sogar mehr Leistungen bietet. Das durchschnittliche Einsparpotenzial: über 2.600 Euro im Jahr. Doch im Alleingang ist ein erfolgreicher Wechsel kaum zu schaffen.
Möglich macht diese Kostenbremse Paragraf 204 VVG, das sogenannte Tarifwechselrecht, das der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz verankert hat. Der Hintergrund und Anlass für § 204 VVG: PKV-Kunden sind zeitlebens an ihren Versicherer gebunden. Denn der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist schlecht möglich. Auch vom Versichererwechsel ist abzuraten, da die angesparte Alterungsrückstellung verloren geht. Mit § 204 VVG hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Versicherer den Wechsel auf einen attraktiveren Tarif zulassen muss – und zwar unabhängig von Gesundheitszustand und Alter.
Der einzige Haken: Der Versicherer und auch der Makler sind natürlich nicht interessiert, vergleichbare Leistung für weniger Geld anzubieten. Daher geht es nicht ohne die Hilfe eines Profis. Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg hat aus diesem Grund eine Kooperation mit Minerva KundenRechte geschlossen. Das seit mehr als zehn Jahren auf das Tarifwechselrecht nach Paragraf 204 VVG spezialisierte, in der Presse vielfach empfohlene Beratungsunternehmen unterstützt seit langem erfolgreich unsere Mitglieder, die Kosten für die private Krankenversicherung bezahlbar zu halten.
Die Verbandsmitglieder, die den Service bisher genutzt haben, konnten sich durchschnittlich mehr als 2.600 Euro im Jahr an unnötigen Kosten für ihre private Krankenversicherung einsparen – bei vergleichbarem oder sogar besserem Leistungsprofil (Stand Februar 2023).
Nutzen auch Sie diesen Service!
Prüfung und Umsetzung erfolgen ohne Kostenrisiko: Minerva erhält als Vergütung einen Teil der Ersparnis, wenn es zum Tarifwechsel kommt. Kommt kein Tarifwechsel zustande, bleibt der Service kostenfrei. Als Verbandsmitglied erhalten Sie zudem einen Sondernachlass von 15 Prozent.
Die Mandanteninformation mit allen dazu wichtigen Informationen kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden. Interessierte können die letzte Seite ausfüllen und sie an Martina Müllner, Kooperationsbeauftragte von Minerva KundenRechte – einfach per E-Mail: mail@minerva-kundenrechte.de senden oder sie telefonisch erreichen unter 089 230695-114.
(LV 120-44/Julia Cabanis)