Im Monatsdienst 10/2023 hatten wir Sie über die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen zum 1. Dezember 2023 und die damit verbundene Erhöhung der Mautsätze durch die sogenannte „CO2-Anlastung“ ab 7,5 t Gesamtmasse informiert. In diesem Zusammenhang haben wir ebenfalls auf eine geplante praxisgerechte Auslegung für das Handwerk aufmerksam gemacht.
Seit dem 13. März 2024 kann auf der Seite von Toll Collect die Voranmeldung von Fahrzeugen zur „Handwerkerausnahme“ (ab 1. Juli 2024) vorgenommen werden. Das betrifft Fahrzeuge >3,5 t bis <7,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm), die gemäß der Definition genutzt werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Problematik der „technisch zulässigen Gesamtmasse“ für Fahrzeuge ab 7,5 t (tzGm) gegenüber dem „zulässigen Gesamtgewicht“ (zGG), die bereits seit 1. Dezember 2023 gilt. Hiervon sind vor allem Fahrzeuge betroffen, die „abgelastet“ wurden, u. U. bereits vom Hersteller. Auch hierzu finden Sie alle wichtigen Details in einem Schreiben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Bitte prüfen Sie Ihre Fahrzeugpapiere und weisen ggf. handwerkliche Kunden darauf hin zu prüfen, ob dies bei ihren Fahrzeugen zutrifft, um Belastungen durch die Maut bzw. Bußgelder zu vermeiden.
Unter www.kfz-bw.de/monatsdienst können Sie das ausführliche Schreiben des ZDH mit sämtlichen, aktuell bekannten Details herunterladen.