Die am 11. März 2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase bringt für Kfz-Werkstätten und Autohäuser ein paar Neuerungen mit sich. Ziel der Verordnung ist es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) bis 2030 um zwei Drittel gegenüber 2014 zu reduzieren.
Was bedeutet das für Kfz-Betriebe?
Die Verfügbarkeit von Kältemitteln wie R-134a wird weiter eingeschränkt. Ab 2050 sollen fluorierte Kältemittel vollständig auslaufen. Falls Sie Kältemittel aus Nicht-EU-Ländern importieren oder exportieren, benötigen Sie eine Registrierung im EU-F-Gas-Portal. Kfz-Werkstätten und Autohäuser, die ausschließlich Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugklimaanlagen durchführen und keine Fahrzeuge oder Geräte aus nicht EU-Ländern importieren oder exportieren, sind in der Regel nicht verpflichtet, sich im EU-F-Gas-Portal zu registrieren.
Wichtige Maßnahmen für Ihre Werkstatt
Mitarbeiterqualifikation: Jeder, der mit Kältemitteln arbeitet, benötigt eine Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Nachweispflicht beim Einkauf: Händler dürfen Kältemittel nur an Betriebe verkaufen, die ihre Sachkunde nachweisen können.
Vorbereitung auf Alternativen: Prüfen Sie alternative Kältemittel und Möglichkeiten zur Nutzung von recycelten oder zurückgewonnenen HFKW, um Kosten zu sparen.
Was müssen Autohäuser und Importeure beachten?
Falls Sie Fahrzeuge mit Klimaanlagen aus dem Nicht-EU-Raum importieren oder exportieren, müssen Sie sich im EU-F-Gas-Portal registrieren. Der Prozess umfasst:
• Erstellung eines EU-Login-Kontos
• Anmeldung im F-Gas-Portal
• Einreichen des Registrierungsformulars
• Validierung durch die Europäische Kommission
• Nach der Registrierung müssen alle Transporte mit F-Gasen vorher im F-Gas-Portal angemeldet werden. Dies ist wichtig für den Zollprozess.
Handlungsbedarf für Kfz-Betriebe
• Prüfen, ob der eigene Betrieb von den neuen Vorschriften betroffen ist
• Sachkunde der Mitarbeitenden gewährleisten
• Frühzeitig den Bezug von Kältemitteln organisieren
• Sich über klimafreundlichere Alternativen informieren

Die Kfz-Innung Mittelbaden bietet am 3. Juni 2025 sowie am 27. November 2025
Sachkunde-Schulungen für Klimaanlage an. Weitere Informationen finden Sie unter
dem jeweiligen Termin unter
https://www.kfz-innung-mittelbaden.de/events/liste/?tribe-bar-search=klima