Wie bereits im Monatsdienst 06/2023 informiert, setzt sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für die Prüfung von ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen bei der UVV-Prüfung an gewerblich genutzten Fahrzeugen gemäß DGUV Vorschrift 70 auch durch Fachkundige für Hochvoltsysteme aus dem Kfz-Technikerhandwerk ein. Dabei wurde über den aktuellen Sach- und Diskussionsstand zur Durchführung dieser Prüfung und über Angebote durch Schulungsanbieter informiert.
Gemäß DGUV Vorschrift 70 müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens aber einmal im Jahr – durch Sachkundige wiederkehrend geprüft werden (UVV-Prüfung). Ortsveränderliche (mobile) Ladeleitungen, die an elektrisch betriebenen Fahrzeugen genutzt werden, zählen im Rahmen dieser UVV-Prüfungen zu den Prüfgegenständen.
Die Prüfverpflichtungen von mobilen Ladeleitungen als Arbeitsmittel beruhen auf § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Die Prüfungen zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, so dass sie bislang nur von Elektrofachkräften (EFK) als befähigte Personen entsprechend der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203) „Zur Prüfung befähigte Personen“ und der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ durchgeführt werden durften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Da es aufgrund von Unsicherheiten bezüglich der Inhalte der Schulungen nach wie vor kein einheitliches -abgestimmtes Konzept zwischen dem Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und dem Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sowie den relevanten Stakeholdern wie ZDK, VdIK, VDA gibt, möchten wir darauf hinweisen, dass im Markt bereits verfügbare Schulungen Fachkundige für Hochvoltsysteme nicht für die Prüfung von ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen qualifiziert und im Falle eines Arbeitsunfalls kein Versicherungsschutz besteht.
Die genannten Unfallversicherungsträger (UVT) haben in gemeinsamer Abstimmung die „Regeln“ bereits im Frühjahr 2023 erörtert unter welchen Voraussetzungen eine Fachkundige Person Hochvolt (gem. DGUV Information 209-093) die Prüfung der mobilen KFZ-Ladeleitungen durchführen kann. (siehe: DGUV: FAQ Elektromobilität 9.3-9.6) Hierin wird insbesondere auf die Umsetzung von Herstellerprüfanweisungen, Benutzung von spezifischen Prüfgeräten und einer mit dem Hersteller abgestimmten Prüfung hingewiesen. Leider haben es die beteiligten Marktakteure versäumt, miteinander an praktikablen Lösungen zu arbeiten und stattdessen „gemauert“. Aus Sicht der UVT ist sowohl die Verantwortung als auch die Befähigung geklärt, die technische Umsetzung der Prüfung erfolgt nach Herstellervorgabe.
Am 21. Januar 2025 hat, initiiert durch das Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) eine Sitzung zur Besprechung des weiteren Vorgehens dieser Thematik stattgefunden. In dieser Sitzung wurde beschlossen, dass gemeinsam eine „Fachbereich Aktuell“ Schrift mit dem notwendigen Qualifizierungsinhalten- und Umfang erstellt wird. Der ZDK wird sich aktiv in diesem Arbeitskreis beteiligen und zeitnah informieren.