Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer BW und des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, erklärt zur Kritik von Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) an den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Reform des Arbeitszeitgesetzes:
„Die Arbeitswelt hat sich grundlegend gewandelt. Deshalb gehört jetzt die Modernisierung des Arbeitszeitrechts ganz oben auf die Agenda. Denn sowohl Beschäftigte wie auch Betriebe wünschen sich mehr Spielräume, als heute möglich sind. Wenn die Bundesregierung nun schon die Hand ans Arbeitszeitgesetz anlegt, sollte sie diese Gelegenheit nutzen, um das Arbeitszeitrecht zeitgemäß an die betrieblichen Realitäten einer modernen Arbeitswelt anzupassen und somit auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einzugehen. Zwei Regelungen gehören dabei aus Sicht der Arbeitgeber dringend überarbeitet: So sieht die EU-Arbeitszeitrichtlinie eine Höchstgrenze nur für die wöchentliche Arbeitszeit vor, nicht aber eine tägliche Höchstgrenze wie das deutsche Arbeitszeitrecht. Diesen Spielraum sollte auch der deutsche Gesetzgeber nutzen und die tägliche Obergrenze von zehn Stunden ersatzlos streichen. Es geht nicht darum, dass die Beschäftigten länger arbeiten sollen, sondern darum, die Arbeitszeit flexibler verteilen zu können. Die EU-Vorgaben setzen klare Regelungsgrenzen zum Schutz der Beschäftigten – eine weitergehende Überregulierung durch den deutschen Gesetzgeber braucht es nicht.
Auch die gesetzliche Pflicht einer täglichen ununterbrochenen Ruhezeit von elf Stunden gehört an die Realitäten einer modernen Arbeitswelt angepasst: Zumindest dort, wo die Beschäftigten die Lage ihrer Arbeitszeit selbst bestimmen können, sollte davon in einem gewissen Umfang abgewichen werden können. Diese beiden Änderungen könnten dazu beitragen, dass – nicht zuletzt jüngere – Beschäftigte Beruf, Familie und Hobbies besser miteinander vereinbaren können, aber auch, dass Betriebe flexibler in einer globalisierten Arbeitswelt agieren können. Das wäre eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Bundesregierung sollte diese Chance nun nutzen, das Arbeitszeitrecht grundlegend zu modernisieren und zu flexibilisieren, was uns ja schon seit vielen Jahren in den Koalitionsverträgen versprochen wird.
Bei der Zeiterfassung muss insbesondere die Art und Weise der Aufzeichnung völlig frei gewählt werden können. Das wäre europarechtskonform. Und auch das Bundesarbeitsgericht hat diese Möglichkeit ausdrücklich bejaht. Auch die Pflicht, dass die Arbeitszeit jeweils täglich aufgezeichnet werden muss, sollte deutlich gelockert werden. Wir brauchen Regelungen, die die betriebliche Praxis im Auge behalten und praxisnahe, unbürokratische Lösungen ermöglichen. Das beinhaltet auch den Verzicht auf Regelungen, wo diese nicht zwingend erforderlich sind. Da sehen wir in diesem Entwurf noch deutlich Luft nach oben.“
(LV 146-00/Carsten Beuß)

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