Die Europäische Kommission hat jetzt offiziell bekannt gegeben, dass die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängert wird.
Zudem werden die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. Diese sollen es „Unternehmen der Automobilbranche erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten, einschließlich Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben.“
Die vollständige Stellungnahme der EU-Kommission inklusive der wesentlichen Änderungen, eines Statements von Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik sowie eines ebenfalls veröffentlichten zusammenfassenden Berichts diesbezüglich (in englischer Sprache) ist abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2248.
Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema erhalten Sie, sobald der ZDK seine Analyse sämtlicher Details abgeschlossen hat.
(454-00/Daniel Rösch)