Sofern ein Kfz-Hersteller Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters ausgestattet hat, kann dem Käufer eines solchen Fahrzeugs ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller auch dann zustehen, wenn diesem lediglich fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann. Der Nachweis einer sittenwidrigen Schädigung ist in diesem Falle nicht erforderlich.
Fazit:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-100/21) hat aufgezeigt, wie die maßgeblichen unionsrechtlichen Vorschriften auszulegen sind und was das Gericht bei der Entscheidung des Rechtsstreits zu beachten hat.
Da sich derartige Schadenersatzansprüche aber allenfalls gegen Kfz-Hersteller richten können, ist der Kfz-Handel von dieser Rechtsprechung nicht unmittelbar betroffen und hat selbst keine diesbezüglichen Schadenersatzforderungen von Käuferseite zu befürchten.
(932-16/Julia Cabanis)