Am 21. April 2023 hat die Tarifgemeinschaft (TGBW) nach Verhandlungen mit der IG Metall (IGM) in Leinfelden-Echterdingen einen Tarifabschluss erzielt. Das Verhandlungsergebnis enthält folgende Regelungen:
1. Die Lohn-, Gehalts- und Ausbildungsvergütungstafeln vom 18. Juni 2021 werden rückwirkend zum 1. April 2023 wieder in Kraft gesetzt und gelten unverändert weiter.
2. Die Löhne und Gehälter erhöhen sich ab 1. November 2023 um 5,0 Prozent und ab dem 1. Oktober 2024 um weitere 3,6 Prozent.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. November 2023 um 70 Euro und ab dem 1. Oktober 2024 um weitere 50 Euro.
3. Die neuen Tarifverträge laufen 24 Monate und sind mit Frist von einem Monat zum Monatsende, frühestens zum 31. März 2025 kündbar.
4. Die Beschäftigten erhalten eine Inflationsausgleichsprämie. Die Regelungen dazu sind in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt, der unter www.kfz-bw.de/monatsdienst abgerufen werden kann.
5. Der Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten vom 21. Juni 2017 wird rückwirkend zum 1. April 2023 mit folgenden Anpassungen wieder in Kraft gesetzt:
• § 2 Ziff. 2.1 Satz 1 wird „50 Beschäftigte“ durch „40 Beschäftigte“ ersetzt,
• § 2 Ziff. 2.2 Abs. 2 Satz 1 wird zwischen „Arbeitgeber“ und „drei“ das Wort „spätestens“ eingefügt,
• § 4 erhält folgenden Wortlaut:
Diese Vereinbarung tritt am 1. April 2023 in Kraft und endet am 31. März 2027; sie erfasst alle während ihrer Laufzeit abgeschlossenen Ausbildungsverträge und die Auszubildenden, die sich am 1. August 2023 in Ausbildung befinden. Die Rechte der Ausgebildeten aus dieser Vereinbarung bleiben auch nach deren Beendigung bestehen. Im Übrigen wird die Nachwirkung dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
6. Auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können Fahrradleasingmodelle vereinbart werden. Die Regelungen dazu sind in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt.
7. Eine Maßregelung von Beschäftigten aus der Tarifbewegung 2023 ist ausgeschlossen.
8. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 5. Mai 2023, 24.00 Uhr. Stillschweigen gilt als Zustimmung.
Die Transformation der Automobilwirtschaft setzt die Betriebe unserer Branche unter großen Anpassungsdruck, daher stellt die vereinbarte Tariferhöhung mit Inflationsausgleichsprämie das absolute Maximum dar, mit dem Autohäuser und Kfz-Meisterbetriebe belastet werden können.
Mit der Verlängerung des Tarifvertrags zur Übernahme der Ausgebildeten (Anmerkung: auf zwölf Monate befristet) setzen wir gemeinsam mit der IG Metall gegenüber unseren Auszubildenden ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und vor allem auch für die Attraktivität unserer Branche. Allerdings bleiben sämtliche (Ausnahme-)Regelungen des bisherigen Übernahmetarifvertrages erhalten.
Keine Übernahme erfolgt daher bei:
• Vorliegen personen- oder verhaltensbedingter Gründe
• Ausbildung über Bedarf (dieser ist spätestens drei Monate vor Ausbildungsende festzulegen),
• akuten Beschäftigungsproblemen im Betrieb.
Arbeitgeber und Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, auf betrieblicher Ebene ein (Dienst-)Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung zu vereinbaren; dies entspricht einem Wunsch vieler Belegschaften.
Die Abstimmung der finalen Tarifvertragstexte mit der IG Metall erfolgt voraussichtlich in den nächsten Wochen. Etwaige notwendige Erläuterungen hierzu erhalten Sie in der nächsten Ausgabe unseres Monatsdienstes.
(LV 151 11 / TG 211/Julia Cabanis)