Die Corona-Einreise-Verordnung (Bund) wurde geändert und bis zum 31. August 2022 verlängert. Die wichtigsten Änderungen:
• Die Kategorie „Hochrisikogebiet“ entfällt
• Ab 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen 3G-Nachweis mehr, außer
• für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet, hier bestehen weiterhin strenge Anmelde-, Nachweis-und Quarantäneregelungen (Es gibt derzeit keine ausgewiesenen Virusvariantengebiete).