Die Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg wurden zum 3. Mai 2022 an den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz angepasst.
• Isolation nach positivem Corona-Test nur noch fünf Tage, wenn 48 Stunden keine Symptome bestehen.
• Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben.
• Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben.
• Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens nach zehn Tagen.
• Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
• Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben.
• Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig.
• Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.