Der Stichtag für das Qualitätsmanagementsystem des Kfz-Gewerbes (AÜK) rückt immer näher! Um ab dem 3. Juli 2022 weiterhin Abgasuntersuchungen (AU/AUK), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Sicherheitsprüfungen (SP) durchführen zu können, müssen anerkannte Betriebe neben den bisherigen Anforderungen auch alle Anforderungen aus dem QM-System (QMS) erfüllen. Hierzu müssen die Betriebe alle aktuellen Updates von AÜK Plus installieren, welche auf der Übersichtsseite von AÜK Plus angezeigt werden. Bereits heute schon sind zwei kommende Updates vor dem Stichtag bekannt.
Bei dem ersten größeren Update werden alle später notwendigen Programmpakete zur Verfügung gestellt. Mit dem zweiten Update werden die DAkkS-Symbole bei den Nachweisen/Protokollen aktiviert. Die Verteilung dieses Updates wird durch die TAK kurzfristig nach Erteilung der Erweiterungsakkreditierung des BIV durch die DAkkS erfolgen. Die Ausdrucke werden zukünftig nur dann möglich sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Die anerkannte Werkstatt muss alle Anforderungen des QMS erfüllen (QM-Status: Anforderung erfüllt).
• Bei der hoheitlichen Anerkennung müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein (Anerkennungsstatus: i.O. (grün)).
• Die eingesetzten Prüfmittel müssen gültig kalibriert sein.
• Die eingesetzten Personen müssen eine gültige Schulung haben.
Für anerkannte Werkstätten ist jetzt wichtig, dass sie AÜK Plus regelmäßig synchronisieren und bei Aufforderung durch AÜK Plus die Installation der einzelnen Updates durchführen.
Spätestens ab dem 3. Juli 2022 müssen alle Nachweise/Protokolle aus AÜK Plus ausgedruckt werden und das DAkkS-Symbol oben rechts abgebildet sein. Nachweise bzw. Prüfprotokolle ohne DAkkS-Symbol werden ab dem 3. Juli von den Überwachungsorganisationen nicht mehr anerkannt werden können. Betrieben, die ein QM-System nach neuen Vorgaben nicht nachweisen können, müssen die entsprechende Anerkennungen widerrufen werden.