Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung- und -regel mit Ablauf des 25. Mai 2022 nun einen aktualisierten FAQ-Katalog veröffentlicht. Das BMAS erklärt darin, dass angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen und der zumeist milderen Krankheitsverläufe derzeit kein Anlass bestehe, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern. Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche seien jedoch immer möglich. Vor diesem Hintergrund seien Arbeitgeber entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und daraus abgeleitete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.
Hierfür werden in den FAQ des BMAS, die Sie hier abrufen können, Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes empfohlen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung zur Verhinderung und Eingrenzung von Ausbrüchen des Coronavirus in Betrieben und Einrichtungen geben sollen. Insbesondere Maßnahmen zur Umsetzung der AHA+L -Regel hätten sich zur Verhinderung von Einträgen in den Betrieb und Verminderung des Ansteckungsrisikos bei der Arbeit bewährt.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich zum weiteren Infektionsschutz im Betrieb geäußert. Sie erklärt, dass es auch weiterhin wichtig bleibe, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und ggf. zu veranlassen. Die entsprechende Pressemitteilung der DGUV finden Sie hier. Zur Ableitung von Maßnahmen helfen die branchenspezifischen Konkretisierungen. Eine Übersicht finden Sie hier:
https://www.dguv.de/de/praevention/corona/informationen-fuer-spezifische-branchen/index.jsp.