Die Laufzeit der Corona-Verordnung wird bis 28. Juni 2022 verlängert. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Arztpraxen aufrechterhalten. Außerdem werden die Test- und Maskenpflichten in besonders sensiblen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen, etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, fortgeführt. Besondere Einschränkungen für Einzelhandel und Handwerk ergeben sich nicht.