Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜB) wurde überarbeitet und steht nunmehr zur Nutzung zur Verfügung. Grund für die Überarbeitung war der Wegfall des Abtretungsverbotes im BGB, was dazu führt, dass nunmehr auch in Kaskoschadenfällen eine Abtretung erfüllungshalber zwischen Kunde und Reparaturwerkstatt vereinbart werden kann.
Das bisher in Kaskofällen geltende Abtretungsgenehmigungserfordernis ist nach einer Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2021 geschlossen wurden, ersatzlos entfallen. Das bedeutet, dass bei Kaskoschäden, die einen so genannten Neuvertrag (spätestens ab 1. Oktober 2021) betreffen, die Abtretung entsprechend des neu eingefügten § 308 Nr. 9 BGB auch ohne Genehmigung des Versicherers zulässig ist. Die entsprechenden neuen Versicherungsbedingungen (AKB) dürfen das Abtretungsverbot nicht mehr enthalten. Daher können diese Ansprüche an den Reparaturbetrieb abgetreten werden mit der Folge, dass der Reparaturbetrieb diese auch im eigenen Namen und auf eigene Kosten gegen den Kaskoversicherer geltend machen kann.
Zu beachten ist jedoch, dass bei Altverträgen, die vor dem 1. Oktober 2021 abgeschlossen wurden, diese Regelung noch nicht gilt. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob der Vertrag des Kunden bereits über entsprechende neue AKB verfügt, die etwa seit Mai 2021 in der Versicherungswirtschaft verwendet werden, oder ob es sich um einen Vertrag handelt, in dem das Abtretungsgenehmigungserfordernis noch vorhanden ist. Bei solchen Altverträgen ist die Abtretung auch nach wie vor ohne die Zustimmung des Versicherers nicht möglich, so dass bei Kaskoschäden aus Altverträgen das bisherige RKÜB-Formular (Stand 01/2019) verwendet werden kann und dort dann die Zahlungsanweisung anzukreuzen ist.
Das neue Formular mit Stand 05/2022 steht auf www.kfz-bw.de /Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / RKÜB zum Download bereit; dort ist ebenfalls die am PC ausfüllbare Version verfügbar. Außerdem stehen dort zur Information auch die Erläuterungen zur neuen Reparaturkosten-Übernahmebestätigung bereit.
Die Formulare können im Kfz-Meister-Shop als Block (Format DIN A4, 25 Durchschreibesätze, 3-fach) bestellt werden.
Fazit:
Bei Kaskoschäden sollte mit dem Kunden geklärt werden, wann er den Vertrag abgeschlossen hat. Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden:
• Vertragsschluss seit dem 1. Oktober 2021
Verwenden Sie bitte die neue RKÜB.
• Vertragsschluss vor dem 1. Oktober 2021
Prüfung, ob der Vertrag des Kunden bereits über entsprechende neue AKB verfügt, die etwa seit Mai 2021 in der Versicherungswirtschaft verwendet werden.
Falls ja, bitte die neue RKÜB verwenden.
Falls nein und das Abtretungsgenehmigungserfordernis in den AKB noch vorhanden ist, bitte das bisherige RKÜB-Formular (Stand 01/2019) verwenden und dort die Zahlungsanweisung ankreuzen.