Aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Forderungen des ZDH reagiert und eine unkomplizierte Handhabung von Stundungsanträgen oder Anträgen auf Herabsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen versichert. Zu beachten ist aber, dass es sich jeweils um individuelle Einzelfallentscheidungen handelt und daher die Anträge auch begründet werden müssen. Betroffenen Unternehmen ist insoweit zu empfehlen, einen etwaigen Antrag auf Stundung oder Herabsetzung ihrer Vorauszahlungen unter Einbeziehung des eigenen Steuerberaters zu stellen.
Außerdem hat der ZDH einen umfangreichen FAQ veröffentlicht, welche aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften bei der Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger bzw. bei aus der Ukraine Geflüchteten zu beachten ist. Er kann jeweils aktualisiert unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.zdh.de/ukraine-krieg/krieg-in-der-ukraine-faq-zu-aufenthalt-und-beschaeftigung/.