Die europäische Forderung eines faktischen Verbrennerverbotes ab 2035, einhergehend mit der Verschärfung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge, konnte durch politische Überzeugungsarbeit bekanntlich etwas entschärft werden. Unser Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und andere Akteuere konnten erwirken, dass die Europäische Kommission zumindest einen Vorschlag für die Zulassung von Fahrzeugen, die nach dem Jahr 2035 ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, vorlegen muss.
Demnach wurde zumindest formal die Möglichkeit geschaffen, dass neue Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren auch ab 2035 zugelassen werden können, wenn sie mit klimaneutral hergestellten synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Die diesbezügliche Verordnung (EU) 2023/851 wurde am 25. April 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist am 15. Mai 2023 in Kraft getreten.
Für neue schwere Nutzfahrzeuge sollen die CO2-Emissionsnormen ebenso verschärft werden. Dazu hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt. Zu diesem Verordnungsvorschlag hat der ZDK seine Stellungnahme mit Forderungen bei der Europäischen Kommission eingereicht. Zu den Kernforderungen zählt, dass bezüglich der CO2-Reduzierung die Beiträge aller verfügbaren CO2-neutralen und CO2-reduzierenden Antriebe berücksichtigt werden müssen. Die Verwendung klimaneutraler Kraftstoffe soll mit 0 g CO2/km beziehungsweise bei Verwendung klimaschonender Kraftstoffe mit 5 g CO2/km berücksichtigt werden. Des Weiteren fordert der ZDK, dass die Anrechenbarkeit von CO2-neutralen und CO2-reduzierenden Kraftstoffen auf Basis einer gesamtheitlichen Betrachtung der realen CO2-Bilanz dieser Kraftstoffe langfristig erfolgen sollte. Zudem sollten für die Herstellung CO2-neutraler und CO2-reduzierender Kraftstoffe starke und wirksame Anreizmechanismen geschaffen werden, um planungssichere Investitionenbedingungen zu schaffen.
Die Stellungnahme mit Forderungen des ZDK kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.
(034-17/Alexander Gurski)