Das Bundesfinanzministeriums (BMF) hat mit Schreiben vom 30. Mai 2022 eine wichtige Information für ggf. vorliegende Zuschüsse eines Arbeitgebers zu Arbeitnehmeraufwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr veröffentlicht. Insoweit hat sich das Ministerium zur lohnsteuerlichen Behandlung des aktuellen, für drei Monate geltenden sog. 9-Euro-Tickets geäußert. Es hat festgelegt, dass es während der Gültigkeitsdauer des Tickets (in den Monaten Juni, Juli und August 2022) bei der Anwendung des § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EstG) aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers nicht die gesamten Aufwendungen im Kalenderjahr 2022 übersteigen (Jahresbetrachtung).
Einzelheiten können dem BMF-Schreiben entnommen werden, welches auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden kann.
(362-00/Julia Cabanis)