Wir hatten bereits über die Verlängerung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO BW) bis 28. Juni 2022 informiert. Die Landesregierung hat nun am 21. Juni 2022 erneut eine CoronaVO BW beschlossen. Mit dieser werden die seit 3. April 2022 bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen bis 25. Juli 2022 fortgeführt. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Arztpraxen oder in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes aufrechterhalten. Direkte Auswirkungen auf das Kfz- und Tankstellengewerbe gibt es nicht. Die neue Verordnung ist am 27. Juni 2022 in Kraft getreten.
(LV 141-45/Carsten Beuß)