In einem interessanten Urteil mit Bezug zum Insolvenzrecht hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 6 AZR 497/21) entschieden, dass der Insolvenzverwalter das gesamte, dem Arbeitnehmer gezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern kann. Dies gilt ausdrücklich auch für den gesetzlichen Mindestlohn.
(290-10/Julia Cabanis)