Insbesondere Mitglieder mit einer Erdgaszapfsäule werden sich erinnern: Zeitweise durften im Jahr 2017 einige VW-Modelle mit Erdgas-Antrieb nicht mit diesem Kraftstoff betankt werden. Hintergrund war, dass im September 2016 an einer Tankstelle in Duderstadt der stark verrostete Tank eines VW Touran bei der Betankung mit CNG geborsten (nicht explodiert!) war und der Eigentümer des Fahrzeugs dabei schwer verletzt wurde.
Nun ist erneut ein CNG Tank geborsten und das Kraftfahrtbundesamt hat bereits reagiert (diesbezüglich verweisen wir auf unseren Artikel in der Rubrik 4 dieses Monatsdienstes).
Unter Sicherheitsaspekten wird sicher wieder manche Tankstelle, die CNG verkauft, die Betankung davon abhängig machen, dass der Fahrer entweder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Volkswagen oder einen Nachweis der Werkstatt über die Durchführung der Rückrufaktion vorlegen kann. Denn fest steht: Bei der Betankung von Erdgas wird ein Druck von bis zu 200 bar aufgebaut. Bei den bisherigen Unfällen gab es keinen Funkenflug; die Tanks sind daher „nur“ geborsten und nicht explodiert. Wäre dies anders gewesen, hätte es nicht „nur“ Verletzte, sondern Tote gegeben.
(TS 640/Julia Cabanis)