Am 9. April 2022 ist einer der hinteren CNG Tanks eines VW Touran während der Betankung an einer öffentlichen Tankstelle in Wittmund geborsten. Der am Fahrzeug stehende Fahrzeughalter wurde dabei verletzt, es entstand ein erheblicher Sachschaden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat als zuständige Marktüberwachungsbehörde nach der Verordnung (EU) 2018/858 Ermittlungen aufgenommen und mit dem Hersteller Abhilfemaßnahmen festgelegt. Diese umfassen u. a.:
– Aufforderung an die Fahrzeughalter, die Fahrzeuge zunächst nicht mehr mit CNG zu betanken.
– Verschließen der hinteren CNG Tanks, sodass diese nicht mehr mit CNG betankt werden können.
– Überprüfung und Austausch aller CNG Tanks im Fahrzeug, sobald entsprechende Ersatzteile in ausreichender Anzahl vorhanden sind.
Die hier betroffenen hinteren CNG Tanks wurden bereits einmal bei einer Rückrufaktion im Jahr 2013 wegen Korrosion ausgetauscht. Im Jahr 2016 wurden die vorderen beiden CNG Tanks, ebenfalls wegen Korrosion, ausgetauscht. Die damaligen Maßnahmen umfassten u.a. die Kontrolle und den Austausch der CNG Tanks i.R. von überwachten Rückrufaktionen, die Betriebsuntersagung bei nicht Teilnahme und die Verbesserung des Oberflächenschutzes bei den Austauschtanks. Nach dem aktuellen Vorfall muss man annehmen, dass die damaligen technischen Maßnahmen nicht für alle Fahrzeuge nachhaltige Sicherheit schaffen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat, neben den konkreten Produktmaßnahmen durch die Hersteller, auch detaillierte Prüfhinweise, zuletzt im Jahr 2017 mit TM 1963 und TM 1966, für die GAP über die FSD veröffentlicht. Diese umfassen u. a. den Hinweis darauf, dass CNG Tanks einer detaillierten Sichtprüfung auf Korrosionsschäden zu unterziehen sind.
Das hier betroffene Fahrzeug hat, nach Reparaturen u. a. an der Gasanlage, noch im Dezember 2021 die GAP ohne weitere vermerkte Mängel bestanden. Die korrodierten Stellen am Tank, die letztlich zu dessen Versagen geführt haben, blieben dabei trotz des o. g. Prüfhinweises augenscheinlich unentdeckt. Der zusätzlich sehr schlechte korrosionsbedingte Allgemeinzustand des Fahrzeuges, auch im Bereich der CNG Tanks und deren Befestigung, hätte nach Bewertung der vorliegenden Fakten ebenfalls zu einer vertieften Betrachtung der CNG Tanks führen müssen.
Wegen der fortbestehenden Gefahr älterer CNG-Fahrzeuge bittet das Kraftfahrt-Bundesamt daher aus dem gegebenen Anlass, die Prüfungen sorgfältig und unter Beachtung der neuesten Prüfhinweise durchzuführen. Die Tankstellenbetreiber mit Erdgaszapfsäule wurden parallel zum gleichen Thema in Rubrik 6 informiert.
Details finden Sie in der Anlage, welche unter www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden kann.
(034-06/Bernd Schalud)