In unserem Monatsdienst 05/2022 haben wir Sie über das Steuerentlastungsgesetz 2022 informiert, das u.a. die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit der Septemberabrechnung vorsieht.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf, insbesondere zur Auszahlung durch die Arbeitgeber.
Zur Beantwortung dieser Fragen hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Katalog mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Die FAQ können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html
Unter II. werden Angaben zur Anspruchsberechtigung und unter VI. Konkretisierungen zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber gemacht.
(361-00/Julia Cabanis)