Nachstehend finden Sie ein aktuelles Interview zum Thema Umsetzung der PN-Messung zum 1. Januar 2023 mit dem Geschäftsführer der Abteilung Werkstätten und Technik des ZDK, Werner Steber, im Fachmagazin „kfz-betrieb“.
PN-Messung muss kommen
Frage 1: Wie steht der ZDK zu der Entscheidung des Verordnungsgebers, für Euro 6-Dieselfahrzeuge ein neues Messverfahren einzuführen?
Antwort: Die Entscheidung des Verordnungsgebers, für moderne Euro 6-Pkw und Euro VI-Lastkraftwagen ein neues Prüfverfahren einzuführen, war logisch und der Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik geschuldet. Moderne Euro 6-/Euro VI-Fahrzeuge – egal ob es sich um Otto- oder Dieselfahrzeuge handelt – sind wohl die saubersten in Serie hergestellten Verbrennungskraftmaschinen, die es überhaupt gibt. Bei Euro 6-/Euro VI-Fahrzeugen ist die Messung der Rauchgastrübung bei der Abgasuntersuchung nur die zweitbeste Methode, um Fahrzeuge zu ermitteln, die aufgrund von abgasrelevanten Mängeln einen erhöhten Schadstoffausstoß haben. Durch die PN-Messung können auch solche Fahrzeuge ermittelt werden, bei denen die Partikelemissionen leicht erhöht sind. Durch die Instandsetzung dieser Fahrzeuge wird ein erheblicher zusätzlicher Nutzen für die Umwelt erzielt. Die PN-Messung als Reihenprüfung im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung ist in dieser Form ein ganz neues Verfahren, das eine neue Messtechnik erforderlich macht. Darüber hinaus mussten auch die Verfahren zur Bauartgenehmigung und Kalibrierung der neuen Messgeräte entwickelt werden.
Die Einführung der PN-Messung wurde von Seiten des Kfz-Gewerbes von Anfang an unterstützt, da nur so die Sinnhaftigkeit der AU auch gegenüber den Fahrzeughaltern auf Dauer deutlich gemacht werden kann.
Frage 2: Die PN-Messung im Rahmen der AU soll zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. War und ist dieser Zeitplan realistisch und umsetzbar?
Antwort: Der Zeitplan zur Einführung der PN-Messung war von vornherein recht ambitioniert. Vor der Festlegung des Termins hat das Bundesverkehrsministerium alle beteiligten Kreise und insbesondere die Gerätehersteller angehört. Trotz der bekannten Herausforderung im Zusammenhang mit der Bauartgenehmigung und Kalibrierung dieser ganz neuen Messtechnik wurde von den Geräteherstellern immer zugesichert, dass zum 01.01.2023 genügend zugelassene und kalibrierte PN-Messgeräte zur Verfügung stehen werden, um die PN-Messung flächendeckend durchzuführen.
Frage 3: Was waren beziehungsweise sind Gründe dafür, dass es vermutlich nicht gelingen wird, sämtliche Prüfstellen und anerkannte Werkstätten bis zum 31. Dezember mit PN-Messgeräten auszurüsten?
Antwort: Wie schon gesagt, war der Zeitplan des Bundesverkehrsministeriums von vornherein recht ambitioniert. Zusätzlich zu den bekannten Herausforderungen kam zunächst die Corona-Pandemie hinzu, die die Abstimmung neuer Verfahren für die Bauartgenehmigung und Kalibrierung der PN-Messgeräte zumindest erschwert und verlangsamt hat. Letztendlich haben die Chipkrise und der Ukrainekonflikt in allen Bereichen, in denen mit hochwertiger Prozessortechnik umgegangen wird, zu Problemen geführt. Wir in der Kfz-Wirtschaft spüren dies im Moment ganz massiv bei den Auslieferungen von Neufahrzeugen und der Beschaffung vieler Ersatzteile. Diese Problematiken konnten bei Festlegung des Termins zur Einführung der PN-Messung nicht mit einkalkuliert werden.
Frage 4: Wie wird das Bundesverkehrsministerium dieser Tatsache Rechnung tragen?
Antwort: Ich kann an dieser Stelle natürlich nicht für das Bundesverkehrsministerium sprechen. Ich weiß allerdings, dass auch die Experten im Bundesverkehrsministerium nicht im Elfenbeinturm sitzen, sondern die Realität sehr wohl sehen und dieser Realität auch Rechnung tragen werden. Das Bundesverkehrsministerium muss natürlich allen Belangen Rechnung tragen. Zum Schutz der Umwelt muss die PN-Messung so schnell wie möglich eingeführt werden. Auf der anderen Seite muss sichergestellt werden, dass auch die PN-Messung flächendeckend von den Prüfstellen und anerkannten Werkstätten angeboten und durchgeführt werden kann, damit es nicht zu langen Warteschlangen an einzelnen Untersuchungsstellen kommt. Ich halte es aber auch für äußerst wichtig, dass von allen Beteiligten bei den Konsultationen durch das Bundesverkehrsministerium mit offenen Karten gespielt wird. Es nützt keinem, wenn jetzt mit übertriebenem oder unrealistischem Optimismus argumentiert wird. Die Leittragenden sind in erster Linie das Kfz-Gewerbe mit seinen rund 30.000 anerkannten Werkstätten, wenn heute gemachte Zusagen morgen nicht eingehalten werden können.
Frage 5: Sowohl die Anschaffung als auch der Unterhalt – Stichwort Kalibrierung – eines PN-Messgerätes verursachen Kosten. Wie sollen Betriebe diese kompensieren? Sollten sie die Kosten auf alle AU’s umlegen oder eine gesonderte sprich höhere Gebühr für Euro 6 Diesel verlangen?
Antwort: Die Kosten beziehungsweise das Entgelt der AU sind ein wichtiges, aber heikles Thema. Der ZDK kann und darf zur Höhe dieses Entgelts keinerlei Empfehlungen geben. Natürlich sollte der Betrieb seine Kosten für die Zurverfügungstellung von Personal, Geräten und Räumlichkeiten für die Durchführung der AU sauber kalkulieren. Hierzu zählen auch die Kosten für die regelmäßige Kalibrierung und Wartung der AU-Messgeräte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die jährliche Eichpflicht für alle AU-Geräte im vergangenen Jahr weggefallen ist. Sollte die Kalkulation einer anerkannten Werkstatt erkennen lassen, dass der Zeitaufwand für eine Abgasuntersuchung mit allenfalls fünf Minuten veranschlagt wird, ist dies für mich ein deutliches Zeichen, dass in dieser Werkstatt mit der Qualität etwas nicht stimmen kann. Wir werden dies auch in unserer Risikobewertung berücksichtigen und gegebenenfalls Konsequenzen einleiten müssen.
(LV 103-15/Bernd Schalud)