Das Kfz-Gewerbe hatte sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass die Prüfung von ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen bei der UVV-Prüfung an gewerblich genutzten Fahrzeugen gemäß DGUV Vorschrift 70 auch durch Fachkundige für Hochvoltsysteme aus dem Kfz-Technikerhandwerk durchgeführt werden kann. Gemäß DGUV Vorschrift 70 müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens aber einmal im Jahr – durch Sachkundige wiederkehrend geprüft werden (UVV-Prüfung). Ortsveränderliche (mobile) Ladeleitungen, die an elektrisch betriebenen Fahrzeugen genutzt werden, zählen im Rahmen dieser UVV-Prüfungen zu den Prüfgegenständen.
Die Prüfverpflichtungen von mobilen Ladeleitungen als Arbeitsmittel beruhen auf § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Die Prüfungen zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, so dass sie bislang nur von Elektrofachkräften (EFK) als befähigte Personen entsprechend der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203) „Zur Prüfung befähigte Personen“ und der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ durchgeführt werden durften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die wiederkehrenden Prüfungen sind nach der DIN EN 50699 (VDE 0702:2021-06) „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ und der DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ durchzuführen.
Unser Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte sich daher im Arbeitskreis „Hochvolt“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dafür eingesetzt, dass auch Fachkundige für Hochvoltsysteme aus dem Kfz-Technikerhandwerk, die mindestens über die Qualifikation Stufe 2S gemäß der DGUV Information 209-093 verfügen, die Prüfungen der mobilen Ladeleitungen durchführen können.
Nach diversen Abstimmungen zwischen dem Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und dem Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) wurde im April dieses Jahres gemeinsam festgelegt, dass Fachkundige für Hochvoltsysteme die wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen, die im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller ausdrücklich für diese Verwendung vorgesehen sind, unter bestimmten Voraussetzungen durchführen dürfen.
Hierzu zählen:
• Erfolgreiche Qualifikation zum Fachkundigen für Hochvoltsysteme der Stufe 2S oder höher (Stufe 3S)
• Teilnahme an einer mit den Fahrzeugherstellern abgestimmten Fortbildung für die Prüfung der Ladeleitung/en (Der erfolgreiche Abschluss dieser Fortbildung ist durch eine Elektrofachkraft anhand einer theoretischen und praktischen Prüfung zu bestätigen.)
• Benutzung von spezifischen, für diese Prüfung ausgelegten Prüfgeräten
• Umsetzung einer vom Fahrzeug- oder Ladeleitungshersteller erstellten Arbeitsanweisung bzw.
• Verfahrensanweisung zur Prüfung der Ladeleitung/en
Ganz wichtig:
Mit der zuvor erwähnten Qualifikation und der Teilnahme an einer mit den Fahrzeugherstellern abgestimmten Fortbildung erlangen „Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme“ ausschließlich die Befähigung zur wiederkehrenden Prüfung von ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen, die im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller ausdrücklich für diese Verwendung vorgesehen sind. Die wiederkehrende Prüfung von anderen zu prüfenden elektrischen Arbeitsmitteln (z. B. Ladeleitungen von Wallboxen, nicht vom Fahrzeughersteller empfohlene Ladeleitungen, 230 Volt Steckdosen in Wohnmobilen, Verlängerungsleitungen, die in der Werkstatt verwendet werden, oder Winkelschleifer, Bohrmaschinen etc.) ist unzulässig!
Von unterschiedlichen Schulungsanbietern (z. B. Adolf Würth GmbH & Co. KG) werden mit den Fahrzeugherstellern abgestimmte Fortbildungen konzipiert bzw. bereits angeboten. Informationen über für die wiederkehrenden Prüfungen ausgelegten Prüfgeräte sowie fahrzeug- oder ladeleitungsherstellerspezifische Arbeitsanweisungen bzw. Verfahrensanweisungen zur Prüfung von Ladeleitungen liegen uns aktuell noch nicht vor.
Zur weiteren Information empfehlen wir die folgenden Unterlagen:
• Muster-Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70)
• Muster-Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3))
• Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ (TRBS 1203)
• DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ (DGUV Information 203-070)
• Elektromobilität – aber sicher! – FAQ-Liste der AG „Handlungsrahmen Elektromobilität” der DGUV
(053-34/Roland Blind)