Das Ministerium für Verkehr bereitet die Wiederaufnahme der Ende 2021 ausgelaufenen Ladeinfrastrukturförderung Charge@BW in überarbeiteter Version vor. Vor allem für Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) soll ab Sommer 2023 eine möglichst unkomplizierte Fördermöglichkeit angeboten werden.
Die Förderung soll
• die Elektroinstallationen in WEG für den Anschluss von Ladepunkten und
• die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur umfassen.
Der Fördersatz ist einheitlich mit 40 Prozent bis maximal 2.500 Prozent pro Ladeplatz in WEG bzw. öffentlich zugänglichem Ladepunkt vorgesehen (Mindestbewilligungssumme: 5.500 Euro). Die Förderabwicklung erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank). Alle benötigten Informationen und das Antragsformular werden auf der Webseite der L-Bank zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der überarbeiteten Förderung Charge@BW ist ein Maßnahmenbeginn unmittelbar nach der Antragstellung vorgesehen. So kann auf eigenes Risiko bereits nach der Antragstellung mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden.
Weitere Informationen
Derzeit wird zusätzlich an einem dritten Förderaufruf zur Errichtung von E-Quartiershubs gearbeitet, nachdem in den Jahren 2021 und 2022 bereits jeweils ein Förderaufruf erfolgt ist.
Informationen zu Förderangeboten im Bereich Elektromobilität können über https://www.elektromobilitaet-bw.de abgerufen werden.
(034-17/Alexander Gurski)